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1315. Februar 3. Breslau.

III non. Febr.

Heinrich, Bischof von Breslau, trägt seinem Breslauer Kanonikus und Offizial Konrad auf, da über das Patronatsrecht der durch den Tod des Pfarrers Heinrich erledigten Kirche zu Strehlen zwischen Herzog Bernhard von Schlesien und Herrn von Fürstenberg, feiner der Aebtissin des Klarenstiftes daselbst und endlich dem Ritter Boguss von Strehlen, welche alle drei Ansprüche auf jenes Patronatsrecht zu haben glaubten, Streit sei, damit nicht durch längeres Hinausschieben der Wiederbesetzung Schaden entstehe, die drei Parteien resp. ihre Prokuratoren vorzuladen, die Ansprüche zu prüfen und den Theil, von dessen Rechte er sich überzeugt habe, zur Präsentation eines geeigneten Klerikers aufzufordern.

In einem Transsumte von 1316 Breslauer Staatsarchiv Strehlen Klariss. 12.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 16, 1892; Regesten zur schlesischen Geschichte, 1301 - 1315. Herausgegeben von C. Grünhagen und C. Wutke.